
Am Ende des Anerkennungswegs steht für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aus dem Ausland die Fachsprachenprüfung — gesucht meist als FSP Psychologie oder FSP Psychotherapie. Sie dauert 60 Minuten, besteht aus drei Teilen und dreht sich um einen einzigen Fall. Dieser Artikel zeigt Ablauf, Sprachniveau, Zuständigkeiten und Gebühr — und wie eine Vorbereitung aussieht, die sich an der Prüfung selbst orientiert.
- Wer die Prüfung ablegt — und wer sie abnimmt
- Der Ablauf: 60 Minuten, drei Teile à 20 Minuten
- Das Sprachniveau: C2 im Patientengespräch, C1 in Dokumentation und Fachgespräch
- Bundesweit dieselbe Prüfung — wer sie abnimmt
- Antrag, Gebühr und Wiederholung — am Beispiel Nordrhein-Westfalen
- Die drei Register: „Ich habe Herzrasen" ⇄ „anfallsartige Tachykardie"
- Worauf es sprachlich ankommt
- So bereiten Sie sich auf die FSP Psychologie vor
- Häufige Fragen zur FSP Psychologie
Wer die Prüfung ablegt — und wer sie abnimmt
Die Fachsprachenprüfung legen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ab, die aus dem nicht deutschsprachigen Ausland kommen, deren Berufsqualifikation bereits anerkannt wurde und die ihre Deutschkenntnisse noch nachweisen. Sie betrifft Psychologische Psychotherapeuten ebenso wie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und steht am Ende des Weges zur Approbation oder Berufserlaubnis. So beschreibt es die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen in ihrem Merkblatt.
Als nachgewiesen gelten die Sprachkenntnisse zum Beispiel dann, wenn die psychotherapeutische Ausbildung in deutscher Sprache abgeschlossen wurde, wenn ein Abschluss nach mindestens zehn Jahren allgemeinbildender Schulbildung an einer deutschsprachigen Schule vorliegt oder wenn eine mindestens dreijährige berufsnahe Ausbildung in deutscher Sprache absolviert wurde. In allen anderen Fällen führt der Weg über die Fachsprachenprüfung.
Die Prüfung ist bundesweit Voraussetzung für Approbation und Berufserlaubnis. Abgenommen wird sie von einer Prüfungskommission der zuständigen Kammer Ihres Bundeslandes — in Nordrhein-Westfalen etwa aus drei Berufsangehörigen, die in den Räumen der Kammer in Düsseldorf prüfen.
Der Ablauf: 60 Minuten, drei Teile à 20 Minuten
Die Prüfung dauert 60 Minuten und besteht aus drei Teilen zu je 20 Minuten. Alle drei drehen sich um denselben Fall — das ist die eigentliche Logik der Prüfung: Sie führen ein Gespräch, halten es schriftlich fest und sprechen anschließend fachlich darüber.
Teil 1 · Simuliertes Gespräch mit einem Patienten (20 Minuten)
Mündlich. Sie führen ein therapeutisches Gespräch mit einer Person, die einen Patienten darstellt: Sie hören aktiv zu, spiegeln, fragen behutsam nach und explorieren das Anliegen — durchgehend in verständlicher Alltagssprache.
Teil 2 · Falldokumentation (20 Minuten)
Schriftlich, an einem von der Kammer bereitgestellten Computer mit deutscher Tastatur. Sie dokumentieren den Inhalt des Gesprächs: Anliegen, Vorgeschichte, psychopathologischer Befund, Verdachtsdiagnose und weiteres Vorgehen — im Fachregister, mit indirekter Rede.
Teil 3 · Fachliches Gespräch mit einem Psychotherapeuten (20 Minuten)
Mündlich. Sie stellen denselben Fall kollegial vor, beantworten Rückfragen und begründen Ihre Einschätzung — jetzt durchgehend in der Fachsprache.
Genau dieser Dreisprung lässt sich üben — an zwölf Störungsbildern, jedes Mal unter Zeitbedingungen. Der Onlinekurs „Kommunikation in der Psychotherapie" ist entlang dieser Struktur aufgebaut.
Vorbereitungskurs ansehen →Das Sprachniveau: C2 im Patientengespräch, C1 in Dokumentation und Fachgespräch
Hier liegt der Unterschied zur ärztlichen FSP, die üblicherweise auf C1 angesetzt ist. Für die Psychotherapie nennt die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen ausdrücklich zwei Stufen:
- Im Gespräch mit Patienten Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext, orientiert am Sprachniveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
- Bei der Falldokumentation und beim fachlichen Austausch mit Angehörigen der psychotherapeutischen Berufsgruppe Fachsprachenkenntnisse, orientiert am Niveau C1.
Das ergibt Sinn: In der Psychotherapie ist die Sprache selbst das Instrument. Zwischentöne hören, Gefühle in Worte fassen, eine heikle Frage so stellen, dass sie trägt — dafür braucht es die feinste Stufe.
Geprüft werden ausdrücklich Hörverstehen, mündlicher und schriftlicher Ausdruck. Das Merkblatt hält zugleich fest, dass das Fachwissen in diesem Zusammenhang nicht geprüft werden darf — Ihr therapeutisches Können bringen Sie bereits mit, hier geht es um die Sprache.
Bundesweit dieselbe Prüfung — wer sie abnimmt
Die Fachsprachenprüfung ist bundesweit Voraussetzung für Approbation und Berufserlaubnis. Abgenommen wird sie von der Psychotherapeutenkammer beziehungsweise der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes — also der Stelle des Landes, in dem Sie die Approbation oder Berufserlaubnis anstreben.
Der Aufbau ist überall gleich: 60 Minuten, drei Teile à 20 Minuten — Patientengespräch, Falldokumentation, fachliches Gespräch. Auch die Anforderungen sind bundesweit vergleichbar; einzelne Kammern (etwa in Baden-Württemberg) setzen die Fachsprache ausdrücklich auf C2 an.
Ladung, Gebührenbescheid und Prüfung kommen jeweils von der zuständigen Kammer; die Anerkennung der Qualifikation und der Antrag laufen über die Landesbehörde. Die genauen Angaben zu Terminen, Gebühren und Formularen veröffentlicht jede Kammer selbst — ein Blick auf ihre Seite lohnt sich, sobald das Bundesland feststeht.
Antrag, Gebühr und Wiederholung — am Beispiel Nordrhein-Westfalen
Wie der Weg konkret aussieht, zeigt das Merkblatt der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen; in den anderen Ländern verläuft er vergleichbar. Dort gilt: Sie stellen den Antrag bei der Bezirksregierung Münster, diese benennt Sie der Kammer, und die Kammer nimmt Kontakt auf, nennt einen Prüfungstermin und schickt Ladung und Gebührenbescheid. Passt der genannte Termin nicht, stimmen Sie mit der Kammer einen Alternativtermin ab.
Die Gebühr beträgt in Nordrhein-Westfalen 880,00 Euro — und ebenso viel für jede Wiederholungsprüfung. Die Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten ist nicht begrenzt. Wiederholt wird die Prüfung jeweils als Ganzes; bereits bestandene Teile aus einem früheren Versuch werden dabei neu abgelegt. Die Anmeldung zur Wiederholung läuft wieder über die Bezirksregierung Münster.
Am Prüfungstag weisen Sie sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis aus.
Die drei Register: „Ich habe Herzrasen" ⇄ „anfallsartige Tachykardie"
Wer die Prüfung sprachlich durchdringt, erkennt schnell: Derselbe Inhalt existiert in mehreren Registern — und sie entsprechen exakt den drei Prüfungsteilen.
| Patientengespräch (Teil 1) | Fachgespräch (Teil 3) | Dokumentation (Teil 2) |
|---|---|---|
| „Ich habe Herzrasen, und ich bekomme keine Luft." | „Er berichtet über anfallsartige Tachykardie und Dyspnoe." | „Er schildert, sein Herz rase und er bekomme schwer Luft." |
| „Ich habe zu nichts mehr Lust." | „Die Patientin zeigt einen ausgeprägten Interessenverlust (Anhedonie)." | „Sie gibt an, sie habe zu nichts mehr Lust." |
| „Morgens ist alles am schlimmsten." | „Es besteht ein ausgeprägtes Morgentief." | „Sie berichtet, morgens sei alles am schlimmsten." |
Die Regel dahinter trägt durch die ganze Prüfung: Mit dem Patienten sprechen Sie seine Sprache — statt „Sie leiden an Anhedonie" heißt es „Nichts macht Ihnen mehr Freude?". In Dokumentation und Fachgespräch sprechen und schreiben Sie fachsprachlich.
Wer diesen Wechsel in beide Richtungen sicher beherrscht, hat den sprachlichen Kern der FSP Psychotherapie in der Hand.
Worauf es sprachlich ankommt
Vier Fähigkeiten tragen erfahrungsgemäß durch alle drei Teile:
- Behutsam fragen. Eine höfliche, indirekte Frage („Dürfte ich Sie fragen, wie es dazu kam?") öffnet ein Gespräch, das unter Zeitdruck steht.
- Wiedergeben, was der Patient berichtet hat. Das ist das Rückgrat der Falldokumentation: „Sie gibt an, sie habe …", „Er berichtet, er sei …".
- Den psychopathologischen Befund formulieren. Formeln wie „Der Patient wirkt affektverflacht, scheint aber absprachefähig zu sein" lassen sich lernen wie Vokabeln — und sie machen den schriftlichen Teil planbar.
- Eine Verdachtsdiagnose abgestuft äußern. Wörter wie dürfte, könnte und müsste halten die Aussage fachlich sauber.
So bereiten Sie sich auf die FSP Psychologie vor
Ein allgemeiner Deutschkurs bringt Sie auf ein Niveau. Die Prüfung verlangt darüber hinaus etwas Konkretes: denselben Fall dreimal sprachlich beherrschen. Eine Vorbereitung, die das trainiert, folgt dieser Reihenfolge:
- Ein Störungsbild nach dem anderen. Depression, Angst und Panik, Suizidalität, Zwang, Trauma, Borderline, bipolare Störung, Essstörungen, somatoforme Störungen, Abhängigkeit, Psychose, Anpassungsstörung — jeweils mit dem passenden Wortschatz und dem ICD-10-Code.
- Das Gespräch führen. Aktives Zuhören, Spiegeln, behutsames Nachfragen — laut, mit Stimme, nicht nur auf dem Papier.
- Denselben Fall dokumentieren. Falldokumentation und psychopathologischer Befund, mit Musterlösung zum Vergleich.
- Den Fall kollegial vorstellen. Fallvorstellung samt Rückfragen — der Schritt, der in Teil 3 zählt.
- Unter Zeitbedingungen proben — und zwar oft. Ein kompletter Durchlauf über 60 Minuten macht den Prüfungstag vertraut. Wer ihn nach jeder Lektion wiederholt, geht mit Routine statt mit Premiere in die Prüfung.
Und der beste Zeitpunkt? Während das Anerkennungsverfahren läuft. In dieser Wartezeit lässt sich die Fachsprache in Ruhe aufbauen — dann ist sie fertig, wenn die Ladung kommt. Als Ausgangsniveau ist ein abgeschlossenes B2 sinnvoll; darauf baut ein Fachsprachkurs bis C1–C2 auf.
Häufige Fragen zur FSP Psychologie
Welche Stelle nimmt die Prüfung in meinem Bundesland ab?
Wie läuft die Fachsprachenprüfung für Psychotherapeuten ab?
Welches Sprachniveau verlangt die FSP Psychologie?
Wird in der FSP Psychotherapie das Fachwissen geprüft?
Was kostet die FSP Psychologie und kann man sie wiederholen?
Welches Sprachniveau brauche ich zum Einstieg in die Vorbereitung?
Wie bereite ich mich auf die FSP Psychologie vor?
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Quelle: Merkblatt „Fachsprachenprüfung bei der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen", Stand 07.11.2023 (ptk-nrw.de). Angaben zu Zuständigkeit, Terminen und Gebühren in anderen Bundesländern veröffentlicht die jeweils zuständige Psychotherapeutenkammer.
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